STADT LAND FLUSS erarbeitete ein Gutachten zur Prüfung der Verträglichkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Redentiner Mühle“ der Gemeinde Krusenhagen unter Erweiterung des Geltungsbereiches zur bauleitplanerischen Vorbereitung der Errichtung einer Reitanlage mit Reithalle, Stallungen, Betriebsgebäude, Wohnungen und Wohngebäude. Die geplante Bebauung befindet sich größtenteils innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebietes SPA DE 1934-401 Wismarbucht und Salzhaff.
Das Gutachten befasst sich mit allen 45 Zielarten des SPA und nimmt hinsichtlich der vor Ort grundsätzlich mit den maßgeblichen Gebietsbestandteilen übereinstimmenden Habitatausstattung für 14 Arten eine ausführliche Bewertung vor. Auf Grundlage dessen konnten für die Art Neuntöter, real bonuses for online casino – Svenskkasinon.se ferner auch Sperbergrasmücke zunächst erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden.
So wurden sofort bzw. kurzfristige wirksame Maßnahmen erarbeitet. Dazu gehören die Aufwertung der Waldrandbereiche durch Nutzungsaufgabe erarbeitet, die Entlassung einer Nicht-SPA-Fläche aus der Bauleitplanung sowie die Anlage eines 25 m breiten Ackerbrachestreifens.
Durch die Berücksichtigung der im B-Plan festgesetzten Kompensationsmaßnahmen, die bewusst qualitativ und quantitativ auf die Lebensraumverbesserung der potenziell betroffenen Arten abzielen sowie der sofort bzw. kurzfristig wirksamen Realisierung weiterer Maßnahmen zur Sicherung, Entwicklung und Erweiterung der für die Arten maßgeblichen Gebietsbestandteile konnte abschließend die Unerheblichkeit der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen, d.h. die FFH-Verträglichkeit der Planungsinhalte festgestellt werden.