Die Hansestadt Wismar plant die Wohnnutzung auf einer innerstädtischen, seit Jahren als Gewerbebrache ungenutzten und hochgradig mit alten Wirtschaftsgebäuden und Betonplatten versiegelten Fläche südöstlich der Kreuzung Philosophenweg / Poeler Straße am Wallensteingraben.
Im Rahmen des Umweltberichtes führte STADT LAND FLUSS sowohl die Eingriffsermittlung als auch die Prüfung möglicher Verbotstatbestände nah § 44 BNatSchG durch. Das Hauptaugenmerk galt dabei dem noch vorhandenen ruinösen Gebäudebestand auf der Vorhabenfläche. Die sich aus dem bauleitplanerischen Verfahren ergebende zeitliche Verzögerung zwischen Beurteilung im Umweltbericht und der Realisierung nach Erteilung des Baurechts machte eine erneute artenschutzfachliche Beurteilung unmittelbar vor Beginn des Gebäudeabrisses unumgänglich, da diese häufig als Sommer- und/oder Winterquartier für Fledermäuse und Brutstätte für verschiedene Vogelarten dienen.
Die Kontrolle der Gebäude ergab, dass vom Abriss je eine Fortpflanzungsstätte des Hausrotschwanzes sowie der Rauchschwalbe betroffen ist. Die abrissbedingte Entfernung der Fortpflanzungsstätte stellt jedoch für beide
Arten keinen Verbotstatbestand dar: Beide Arten zeichnen sich dadurch aus, ihre Nester zu Brutbeginn vollkommen neu anlegen zu können. Ausweichhabitate existieren im näheren Umfeld, in Form von Leerständen auch für
die Rauchschwalbe.
Abschließend konnte davon ausgegangen werden, dass der geplante Abriss der Gebäude nicht zum Eintritt von Verbotstatbeständen im Sinne von § 44 BNatSchG führen wird.