Der von STADT LAND FLUSS erarbeitete Fachbeitrag zum Artenschutz bezieht sich auf die Errichtung von 14 WEA des Typs Repower 3.4M mit einer Gesamtbauhöhe von 180 m, sowie einer WEA des Typs NORDEX N 117 mit einer Gesamtbauhöhe von 178,5 m in den Eignungsgebieten Hohen Luckow und Heiligenhagen.
Für die im Vorhabenbereich u.a. kartierten Vogelarten Schwarz- und Rotmilan und Kranich sowie für Fledermausraten wurden im Rahmen der Prüfung mögliche Verbotstabestände festgestellt. Für den Kranich können diese unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen (Bauzeitenregelung, Aufwertung von Lebensräumen zugunsten des Kranichs) und für die Fledermäuse durch ein Höhenmonitoring aufgehoben werden.
Die mögliche Betroffenheit zweier Rotmilan- und eines Schwarzmilan-Brutpaares am Rande des Plangebietes durch die Errichtung der 14 WEA wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde als Verbotstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Tötung) gewertet. Insofern bestand die Notwendigkeit der Erteilung einer Ausnahme im Sinne von § 45 Abs. 7 BNatSchG. Deshalb mussten obligatorisch FCS-Maßnahmen zugunsten der betroffenen Arten durchgeführt werden.
Dazu wurden im Vogelschutzgebiet Kariner Land zur Förderung der Arten Rot- und Schwarzmilan innerhalb eines störungsarmen, langfristig WEA-freien, vielfältig strukturierten, waldrandnahen Landschaftsausschnittes 30 ha Acker unter Einbindung bereits realisierter Vernässungsmaßnahmen dauerhaft in Extensivgrünland (Wiesennutzung) umzuwandeln, sowie angrenzend weitere 60 ha ausschließlich mit Ackergras zu bestellen, d.h. auf den Anbau hochwachsender, den Ansprüchen von Rot- und Schwarzmilan entgegen stehender Getreide und Feldfrüchte ausdrücklich zu verzichten.