Das im Regionalen Raumentwicklungsprogramm 2010 ausgewiesene Windeignungsgebiet Bernitt/Kurzen Trechow soll durch 3 Vorhabenträger mit insgesamt 20 WEA bebaut werden. Durch die Anzahl der geplanten WEA ist das Vorhaben gemäß Anlage 1 UVPG obligatorisch UVP-pflichtig.
Die UVS befasst sich mit möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Lebensräume, Tiere und Pflanzen, Mensch, Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Der hierzu notwendige, im Zuge des Scopings als verbindlich protokollierte Untersuchungsrahmen gibt dabei vor, welche Schutzgüter infolge ihrer besonderen Betroffenheit näher zu untersuchen sind.
Neben der grundlegenden Ermittlung zu den einzelnen Schutzgütern hat STADT LAND FLUSS auch eine vollständige Brutvogelkartierung (Kleinvögel) im 500 m-Umfeld, eine selektive Kartierung der Großvögel im 2000 m-Umfeld, eine Kartierung der Rastvögel im 2000 m-Umfeld sowie eine Biotopkartierung im 500 m-Umfeld jeweils bezogen auf das gesamte Eignungsgebiet durchgeführt. Zusätzlich erfolgte auch die Erfassung der Fledermauszönosen im Vorhabenbereich.
Nach Aufnahme und Bewertung der vorhandenen Situation und der Prognostizierung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter kann nun die Bebauung des Eignungsraums Bernitt/Kurzen Trechow mit 20 WEA als umweltverträglich eingestuft werden. Die Ergänzung der Umweltverträglichkeitsstudie um eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens und um Landschaftspflegerische Begleitpläne mit der Darstellung der Eingriffsregelung und entsprechender Ausgleichsmaßnahmen runden die Genehmigungsunterlagen aus naturschutzfachlicher Sicht ab.