Unmittelbar am Ufer des Neuklostersees befindet sich das alte Kanuhaus. Nachdem der Trainingsbetrieb der Kanuten hier eingestellt wurde, diente das Gebäude nur noch als Lager für Boote. Das leer stehende und ungenutzte Gebäude am Seeufer stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die Stadt Neukloster möchte diesen Zustand verbessern und eine touristische Nutzung des Gebäudes, das direkt am See und seinen Wanderwegen liegt, ermöglichen. Als Gaststätte mit Fremdenbeherbung bereichert das alte Kanuhaus das touristische Angebot der Stadt und seiner landschaftlich reizvollen Umgebung.
Mit dem Bebauungsplanes Nr. 27 hat die Stadt Neukloster deshalb die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung und touristischen Nutzung des Objektes geschaffen. Zum Nutzungskonzept gehören das Betreiben eines Fischrestaurants, die Einrichtung von 3 Ferien- und einer Betriebswohnung sowie die Erschließung und die Gestaltung der Außenanlagen. Zur Umsetzung des Konzeptes wird das vorhandene Gebäude umfassend saniert, um- und ausgebaut. Nutzungsbedingt wurden Erweiterungen eingeplant, die gleichzeitig zur attraktiven Gestaltung des Objektes und seines Umfeldes beitragen.
STADT LAND FLUSS erarbeitete den Umweltbericht und den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan. Der Schwerpunkt des Umweltberichtes lag auf der Abgrenzung und Untersuchung geschützter Biotope im Umfeld des Vorhabens, in der Bewertung möglicher Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie in der Ermittlung des Eingriffs. Im Artenschutzbericht wurde insbesondere auf Arten eingegangen, die in den umgebenden Gehölzen und im angrenzenden Uferbereich leben. Als Ausgleichsmaßnahme wurde die Pflanzung von 13 Bäumen im Geltungsbereich entlang des Uferweges als grünordnerische Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen.